Selbstständigkeit

Tagespflegepersonen sind selbständig tätig, das bedeutet, sie haben freie Gestaltungmöglichkeit ihrer Tätigkeit im Hinblick auf Betreuungszeiten, Urlaubsplanung oder Annahme von Kindern.  Ebenso können sie öffentlichkeitswirksam werben und ihre Tätigkeit entsprechend publik machen.

 

Die Betreuungsverträge werden von der Kindertagespflegeperson mit den Eltern der betreuten Kinder individuell abgeschlossen.  Bei allen Prozessen begleitet Sie unser Verein auf Wunsch gern.

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