Kindertagespflege - 

- nicht teurer als der Besuch einer Kindertageseinrichtung

Als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Die Kindertagespflegeperson erhält vom örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, das heißt dem Jugendamt, unter anderem ein Entgelt für ihre Betreuungsleistung und die Sachkosten. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Kindertagespflegepersonen in der Regel keine Kostenbeiträge von den Eltern verlangen. Ausgenommen hiervon kann ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten sein. 

 

Einzig der Elternbeitrag ist an die Kommunen zu entrichten.

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