Kindertagespflege - was ist das?

  • Kindertagespflege ist eine flexible Betreuungsform, die besonders für Kinder unter 3 Jahren geeignet ist.
  • Tagespflegepersonen betreuen individuell und zu flexiblen Zeiten bis zu fünf Kinder in ihrer eigenen Familie, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeeigneten Räumlichkeiten.
  • Kindertagespflege ist der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Durch den familiären und geschützen Rahmen kann der gesetzliche Bildungsauftrag gezielt und individuell umgesetzt werden.
  • Die Kindertagespflegepersonen haben einen Qualifizierungskurs nach QHB sowie Praktika in der Kindertagespflege oder Kita absolviert. Darüber hinaus bilden sie sich regelmäßig fort.

Die Betreuung Ihres Kindes in Tagespflege wird durch den Hochsauerlandkreis unter folgenden Voraussetzungen öffentlich gefördert:

  • Das Kind ist zwischen einem und drei Jahren alt und hat somit einen Rechtsanspruch auf Betreuung in der Kindertagespflege
  • Ist das Kind unter einem Jahr, kann es ab dem Alter von vier Monaten betreut werden. Zwingende Voraussetzung ist eine nachgewiesene Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten.
  • Die Mindestinanspruchnahme für die Betreuung in der Kindertagespflege beträgt 15 Stunden.

Die Kosten für die Kindertagespflege richten sich nach dem Einkommen der Sorgeberechtigten (siehe Elternbeitrags-tabelle). Die Kindertagespflegeperson wird direkt vom Jugendamt des Hochsauerlandkreises bezahlt. 

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