Um festzustellen, ob eine Person für die Kindertagespflege geeignet ist, sind laut den §§ 23 und 43 SGB VIII folgende Kriterien zu überprüfen:
- Persönlichkeit
- Sachkompetenz
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen
- Verfügbarkeit geeigneter, kindersicherer Räumlichkeiten
- Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege, erworben in besonderen Lehrgängen oder in anderer Weise nachgewiesen
- Eine erste Eignungsüberprüfung durch die Pädagoische Fachberatung erfolgt vor Beginn einer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson. Eine abschließende Beurteilung nach erfolgreichem Abschluss
der Grundqualifizierung (160 Stunden).
- Im Rahmen dieser Eignungsüberprüfung ist mindestens ein erweitertes Führungszeugnis der Kindertagespflegeperson selbst vorzulegen. Zur Sicherstellung des Kindeswohls wird diese ebenso für alle
volljährigen Personen des Haushalts verlangt. Das Führungszeugnis muss alle 5 Jahre erneuert werden.