Voraussetzungen für Kindertagespflegepersonen

Um festzustellen, ob eine Person für die Kindertagespflege geeignet ist, sind laut den §§ 23 und 43 SGB VIII folgende Kriterien zu überprüfen:

  • Persönlichkeit
  • Sachkompetenz
  • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen
  • Verfügbarkeit geeigneter, kindersicherer Räumlichkeiten
  • Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege, erworben in besonderen Lehrgängen oder in anderer Weise nachgewiesen
  • Eine erste Eignungsüberprüfung durch die Pädagoische Fachberatung erfolgt vor Beginn einer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson. Eine abschließende Beurteilung nach erfolgreichem Abschluss der Grundqualifizierung (160 Stunden).
  • Im Rahmen dieser Eignungsüberprüfung ist mindestens ein erweitertes Führungszeugnis der Kindertagespflegeperson selbst vorzulegen. Zur Sicherstellung des Kindeswohls wird diese ebenso für alle volljährigen Personen des Haushalts verlangt. Das Führungszeugnis muss alle 5 Jahre erneuert werden.

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