"Kindertagespflege trägt dazu bei, das Recht des Kindes auch eine optimale Förderung und Betreuung auch außerhalb der Familie zu verwirklichen. Sie erweitert das institutionelle Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung um ein familiennahes Angebot mit einem eigenständigen Leistungs- und Aufgabenprofil"
Handreichung für Kindertagespflege in NRW Stand 15.10.2022 MKFFI
Seit dem 01.08.2022 benötigen Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Sozialpädagog*innen etc. wegen der Besonderheit des Tätigkeitsfeldes eine weitere Zusatzausbildung des QHB in Höhe von 80 Stunden. Der Nachweis über die 80Std UE ist grundsätzlich bei Erlaubniserteilung nach §43 SGB VIII zu erbringen.
Kompetenzorientierte Qualifizierung nach QHB (ab dem Kindergartenjahr 2022/2023)
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Qualifizierungshandbuch (QHB) erarbeitet.
Dieses hat einen Umfang von:
Staatlich geprüfte Kindertagespflegerinnen...
sind keine sozialpädagogischen Fachkräfte im Sinne der Personalverordnung. Sie müssen deshalb ebenso ab dem 01.08.2022 eine tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung in Höhe von 140 Stunden nachweisen.
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