Die Betreuung Ihres Kindes in Tagespflege wird durch den Hochsauerlandkreis unter folgenden Voraussetzungen
öffentlich gefördert:
- Das Kind ist zwischen einem und drei Jahren alt und hat somit
einen Rechtsanspruch auf Betreuung in der Kindertagespflege
- Ist das Kind unter einem Jahr, kann es ab dem Alter von vier Monaten betreut werden. Zwingende Voraussetzung ist eine
nachgewiesene Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten.
- Die Mindestinanspruchnahme für die Betreuung in der Kindertagespflege beträgt 15 Stunden.
Die Kosten für die Kindertagespflege richten sich nach dem Einkommen der Sorgeberechtigten (siehe
Elternbeitrags-tabelle). Die Kindertagespflegeperson wird direkt vom Jugendamt des Hochsauerlandkreises bezahlt.